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Aktuelles

Angebote für die Sommerferien 2023

Anmeldungen bis zum 30.06.2023 unter oder

 

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Deutsch Jahrgangsstufen 2 und 4 sowie Mathematik Jahrgangsstufe 4

Mit der Änderung der Grundschulverordnung vom 22.08.2011 wurden die Orientierungsarbeiten Deutsch in den Jahrgangsstufen 2 und 4 sowie in Mathematik in der Jahrgangsstufe 4 im § 10 aufgenommen. Damit ersetzen sie nach den Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung vom 21.07.2011 eine der schriftlichen Arbeiten in der jeweiligen Jahrgangsstufe.

Um die Umsetzung des schulinternen Curriculums zum Zeitpunkt der Durchführung der Orientierungsarbeiten in den Jahrgangsstufen 2 und 4 zu gewährleisten, informiert das MBJS die Grundschulen jeweils zum laufenden Schuljahr über die zu erhebenden Inhaltsbereiche.

An den Orientierungsarbeiten nehmen alle Schülerinnen und Schüler teil, die nach dem Rahmenlehrplan der Grundschule unterrichtet werden. Die Arbeiten werden gemäß der VV-Leistungsbewertung und auf der Grundlage der Beschlüsse der schulischen Gremien bewertet. Das LISUMentwickelt Hinweise und Vorschläge zur Punkteverteilung innerhalb der Orientierungsarbeiten. Auf dieser Basis kann an den Grundschulen eine Bewertung erfolgen, die dem Leistungsstand der jeweiligen Lerngruppe angepasst ist (gemäß Nr. 3 Abs. 6 der VV-Leistungsbewertung). Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen können aufgrund der Beschlüsse der Klassenkonferenzen gemäß der Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (VVLRSR) vom 06.06.2011 Nachteilsausgleiche gewährt werden.

Termine:

Orientierungsarbeit Deutsch Jahrgangsstufe 2

31.05.2023

 

§ 10 Abs. 2 GV; gilt nicht für Förderschulen "L" und "GE"

 

Orientierungsarbeit Mathematik Jahrgangsstufe 4

06.06.2023

 

§ 10 Abs. 2 GV; gilt nicht für Förderschulen "L" und "GE"

 

Orientierungsarbeit Deutsch Jahrgangsstufe 4

09.06.2023

 

§ 10 Abs. 2 GV; gilt nicht für Förderschulen "L" und "GE"