Herzlich willkommen
auf der Internetseite der Grundschule "Am Stienitzsee" in Hennickendorf.
Schön, dass Sie den Weg durch das "World Wide Web" auf unsere Internetseiten gefunden haben!
Mit dieser Präsenz möchten wir Sie umfassend informieren. Sollten Sie dennoch wichtige Informationen vermissen, so nehmen Sie bitte Kontakt via Mail (
) oder Telefon (033434-7254) mit uns auf.
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Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns noch keine konkreten Informationen vom MBJS zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse vor. Sobald wir Neues erfahren, informieren wir Sie in gewohnter Weise auf unserer Homepage und über die Klassenlehrer*innen.
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Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das gesamte Team der Grundschule "Am Stienitzsee" wünscht allen ein gesundes neues Jahr!
M. Döppner-Smyczek
Schulleiterin
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Hinweis: Die Einschulungsanmeldung erfolgt in diesem Jahr in schriftlicher Form. Benötigte Formulare und Hinweise haben Sie auf dem Postweg von uns erhalten. Wir bitten um Einhaltung des Rückgabetermins.
Bei aktuellem Zuzug in die Ortsteile Hennickendorf, Lichtenow oder Herzfelde wenden Sie sich telefonisch an uns (033434-7254).
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Für die Mittagsversorgung an der Schule ist seit 04.01.2021 Sunshine Catering Service GmbH verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit der Online-Anmeldung (Link-Webseite) oder nutzen Sie den Antrag (HIER).
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Hinweis vom Landkreis Märkisch Oderland zur
Notbetreuung ab 04.01.2021
Liebe Eltern,
sollten Sie ab dem 4. Januar 2021 eine Notbetreuung für Ihr Kind beantragen wollen, beachten Sie bitte Folgendes:
- Inwieweit Sie anspruchsberechtigt sind, entnehmen Sie bitte der neuen Eindämmungsverordnung.
- Senden Sie den ausgefüllten und unterschrieben Antrag vorab per Mail an
- Sie können nur das Formular des Landkreises zur Beantragung nutzen.
- Das Antragsformular finden Sie am Ende dieser Seite
- Ihr Antrag wird schnellst möglich bearbeitet. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen ab.
- Mit Ihrem Bescheid können Sie die Betreuung direkt in Anspruch nehmen.
- Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind Anspruch auf Notbetreuung hat, sofern beide Personensorgeberechtigte in den in der Eindämmungsverordnung aufgelisteten kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind. Es muss daher auch von beiden Personensorgeberechtigten die Bestätigung des Arbeitgebers eingereicht werden.
- Sofern ein Personensorgeberechtigter im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist, ist nur eine Bestätigung notwendig.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund!
Der Landkreis
Antrag Alleinerziehende ab 18. Januar 2021
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Notbetreuung (maerkisch-oderland.de)
Rüdersdorf bei Berlin - Antrag auf Notbetreuung im Hort ab 4. Januar 2021 (ruedersdorf.de)
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Werte Eltern,
wir bitten um dringende Beachtung der Mitteilung des MBJS Anlage- Schreiben an die Eltern.
Die Aufgaben für den Distanzunterrichts werden auf die Homepage gestellt.
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Werte Eltern und Schüler*innen,
seit 1. Dezember gilt die generelle Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler im gesamten Schulbereich, also im Unterricht, in den Fluren und auf dem Pausenhof (§ 17Abs. 1 Eindämmungsverordnung).
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/2__sars_cov_2_eindv#17
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COVID-Wegweiser des MBJS Hier
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Schreiben vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg von der Ministerin Britta Ernst: Schreiben Ministerin Ernst
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Werte Eltern der 6. Klassen,
erste Informationen zum Übergangsverfahren in die 7. Klasse finden Sie unter dem Reiter Aktuelles.
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Liebe Eltern,
in den beiden LINKS finden Sie ein Ablaufschema zum möglichen Schulbesuch bei Kindern und Jugendlichen mit "Allgemein Symptomen" einer akuten Atemwegsinfektion und Ergänzende aktualisierte Hinweise zu den Empfehlungen.
Ablaufschema zum Schulbesuch mit "Allgemein Symptomen"
Ergänzende Hinweise zu den Empfehlungen
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Treffpunkte der Klassen 1-6 vor der 1. Stunde
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Nichtberechtigten Personen ist Zutritt/Aufenthalt zum/auf dem gesamten Schulgelände, auch der Zugang über den Parkplatz, ganztägig (von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr) verboten!!!
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In Kürze sind auf unserer Homepage alle Merkblätter und Belehrungen einzusehen.
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