Immer wieder kommt es vor, dass Schüler/Schülerinnen mit dem E Roller fahren.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Nutzung von E-Rollern mit einer Geschwindigkeit bis zu 12km/h erst ab 12 Jahren erlaubt ist.
Generell ist es nicht erlaubt zu zweit auf dem Roller zufahren.